Rezeptverrechnung und Serviceabrechnungen

Eine weitere gesetzliche Aufgabe der Gehaltskasse bildet die Rezeptverrechnung. Die Verrechnung für die Apothekenbetriebe mit den „begünstigten Beziehern“ erfolgt dadurch zentral über die Gehaltskasse. Begünstigte Bezieher sind Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kund*innen abgegeben werden. Die Apotheken übermitteln monatlich die Krankenkassenrezepte in Papierform sowie die elektronischen Abrechnungsdaten an die Gehaltskasse. Diese erfasst die Daten und leitet die Rezepte an die jeweils zahlungspflichtige Stelle weiter. Der Zahlungsverkehr in umgekehrter Richtung läuft ebenfalls über die Gehaltskasse. Als Serviceleistung für die Apothekenbetriebe übernimmt die Gehaltskasse die Vorfinanzierung des Rezepterlöses. 80% des Rezepterlöses werden bereits zwei Tage nach Einlangen der Abrechnungsdaten von der Gehaltskasse an die Apothekenbetriebe ausbezahlt, die restlichen 20% werden vier Tage nach Einlangen der Papierrezepte in der Gehaltskasse überwiesen. Durch Wochenenden und Feiertage, sowie die unterschiedlich lange Bearbeitungszeit durch die Banken, kann es zu Verschiebungen kommen. Die Gehaltskasse wirkt als zentrale Clearingstelle, übernimmt die Kontrolle allfälliger Retaxierungen sowie bei Bedarf das Mahnwesen. Ein Schwerpunkt der Gehaltkasse in diesem Bereich liegt zudem in der Auskunftserteilung an die Mitglieder über die Abgabebestimmungen für Apotheken. Neben der Verrechnung aller Kassenrezepte administriert die Gehaltskasse auch die zahlreichen Impfaktionen, sowohl bundesweit als auch landesspezifisch.